Zum Inhalt springen Zum Seitenende springen
Zurück zur Übersicht

Verordnung Verbot des Feueranzündes

BEITRAG VOM 31.03.2026

Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit, Windböen), die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich ab sofort und bis auf weiteres verboten.

Seite /