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Verordnung über das Verbot des Feueranzündens

BEITRAG VOM 13.07.2026

Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit, Windböen), die die Entstehung und Aufbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feueranzünden sowie das Ruachen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich ab sofort und bis auf weiteres verboten.