Gewichtsbeschränkung 5 Tonnen
Die Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge über 5 Tonnen Gesamtgewicht gilt im Gemeindegebiet Irschen ab Mittwoch, 12. Februar 2025. Es sind nur die Verbindungsstraßen zu den Bergortschaften (Weneberg, Leppen und Griebitsch inkl. Oberrittersdorf) beschränkt.
Ausnahmen gelten lediglich für Einsatzfahrzeuge (§ 26 StVO), Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr, Fahrzeuge des Wirtschaftshofes der Gemeinde, Einsatzfahrzeuge der Elektrizitätsgesellschaften und der Telegrafenbauämter, wenn es sich um Fahrten zur Behebung von Störungen des Versorgungsnetzes handelt; fahrplanmäßige Kurswagen der Postverwaltung und Privatlinien, soweit sie der Beförderung von Personen dienen, Lebensmitteltransporte einschließlich Frischmilchtransporte; Fahrzeuge, die den gesundheitlichen Belangen der Tiere dienen.